Bei UN 1950 Abfall-Druckgaspackungen, die gem Sondervorschrift 327 befrdert werden, mssen die Verpackungen mit einem Mittel versehen sein, das jegliche freie Flssigkeit, die whrend der Befrderung frei werden kann, zurckhlt, z. B. absorbierendes Material. Die Verpackungen mssen ausreichend belftet sein, um die Bildung gefhrlicher Atmosphren und einen Druckaufbau zu verhindern.